Unterricht bei extremer Witterung und Einschränkung der Schülerbeförderung

Wie immer gilt auch im neuen Jahr 2026 grundsätzlich: Unterricht findet statt, auch wenn nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler anwesend sein kann. Gemäß § 33 (5) der Übergr. Schulordnung RLP entscheiden die Eltern – auch wenn der Unterricht stattfindet – , ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist oder nicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Schülerbeförderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Leider geben weder WW Mobility noch andere Transportunternehmen vorab Prognosen über die Möglichkeit der Schülerbeförderung am Folgetag ab. Wir müssen also jedes Mal den Schultagesbeginn abwarten und können daher erst am Morgen eine tagesaktuelle Information per Sdui und/oder Homepage weitergeben.
Zu unseren Planungen für den morgigen Donnerstag beachten Sie bitte unsere aktuelle Sdui-Nachricht.








