Maskenpflicht im Unterricht – Organisatorische Hinweise (Update vom 04.11.2020)

Update vom 04.11.2020
Die ADD hat nun in einem erneuten Schreiben doch verfügt, dass in der Mensa beim Essen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Damit ist der bisherige Mensabetrieb nicht mehr möglich. Ab sofort gilt daher:
- Die Jahrgangsstufen 5 – 7 haben regulären Ganztagsunterricht mit einer vollständigen Mensaverpflegung
- Die Jahrgangsstufen 8 – 10 erhalten einen angepassten Stundenplan. Der gesamte Fachunterricht findet in der 1.-6. Stunde statt. Alle GTS-Angebote (AGs, EvA, KS, Gottesdienst) entfallen. Der Unterricht endet nach der 6. Stunde. Für den Nachmittag kann eine pädagogische Betreuung mit diversen Angeboten besucht werden.
- Die Mensa wird für die MSS ab sofort gesperrt. Auswirkungen auf den Unterricht gibt es nicht.
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30.11.2020 – an diesem Tag endet die Gültigkeit der aktuellen Verordnung des Landes zur Maskenpflicht im Unterricht.
Update vom 02.11.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute konnten wir weitere Aspekte klären über die ich euch und Sie gerne informieren möchte. Besonders an unserer Ganztagsschule brauchen wir zwar verbindliche und klare Regelungen, müssen aber auch die Besonderheiten des Ganztags berücksichtigen.
Die neu eingeführte Maskenpflicht im Unterricht hat keine Auswirkungen auf den Mensabetrieb – die Regelungen hier bleiben also wie in den vergangenen Wochen. Im Unterricht gilt auch nach wie vor das „Essverbot“ – bitte nutzt hierfür die Pausen. Das Trinken ist im Unterricht aber gestattet. Dies sollte aber „sparsam“ genutzt werden – es ist sicherlich nicht nötig, alle fünf Minuten einen Schluck Wasser zu trinken. Diese Regelungen gelten auch in Klassenarbeiten der Sekundarstufe I. In Kursarbeiten der MSS ist das Essen und Trinken den Schülerinnen und Schülern nach eigenem Ermessen erlaubt. Hier sind auch kurze „Maskenpausen“ von ca. 2 Minuten möglich, um einmal durchzuatmen.
Bei Regenpausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler in den Räumen, wo sie zuvor Unterricht hatten – dies gilt auch für die MSS! Im jeweiligen Raum kann dann auf den festen Sitzplätzen in der Pause getrunken und gegessen werden. Der Raumwechsel erfolgt wie gehabt am Ende der Pause. Auf den Fluren ist der Aufenthalt dann verboten. In den NaWi-Räumen darf teilweise aus Sicherheitsgründen nicht gegessen und getrunken werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben in der Regenpause dann dennoch im Raum – die Lehrerinnen und Lehrer ermöglichen das Essen und Trinken dann am Beginn der Folgestunde.
Die Turnhalle bleibt bis auf Weiteres für den Sportunterricht gesperrt. Sportunterricht in der Halle mit Maske kann nicht stattfinden. Es ist aber je nach Wetterlage immer möglich, mit den Klassen und Kursen im Sportunterricht raus zu gehen. Allen Sportgruppen wurden daher Räume zugewiesen – der Sekundarstufe I der jeweilige Klassenraum. Dies hat weitergehende Umplanungen im Raumplan der MSS zur Folge – bitte beachtet hierzu den Vertretungsplan.
Musikpraktischer Unterricht kann im Moment ebenfalls nur mit Maske stattfinden. Dies bedeutet, dass beispielsweise in der Bläserklasse aktuell nur im Ensemble gearbeitet werden kann und hier Theorieanteile im Moment zu bevorzugen sind. Auch beim Singen oder entsprechenden Übungen muss die Maske dauerhaft getragen werden. Zusätzlich gelten hier die entsprechenden Mindestabstände des Hygienekonzepts Musik.
Im kleinen Teil der Turnhalle sind bereits 30 Arbeitsplätze mit großem Abstand eingerichtet worden – diesen Raum werden wir ab Mittwoch für Kursarbeiten der MSS nutzen. In WebUntis ist dieser Raum mit „ThK“ für „Turnhalle kleiner Teil“ benannt. Hier haben wir mehr Platz und auch vermeidlich bessere Luft im Vergleich zu Kursräumen. Die Maskenpflicht gilt aber auch hier – wie oben beschrieben. Wir hoffen, dass wir auch im großen Teil der Turnhalle – „ThG“ – in den kommenden Tagen Platz für weitere 30 – 40 Schülerinnen und Schüler einrichten können. Am Donnerstag und Freitag finden auch die beiden Nachschreibetermine im kleinen Teil der Turnhalle statt.
Bei weiteren Informationen informiere ich euch und Sie umgehend auf diesem Wege.
Alexander Lühr, stellv. Schulleiter
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Ursprungsbeitrag vom 30.10.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Montag den 02. November 2020 gilt landesweit in Rheinland-Pfalz an weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht. Die Informationen hierzu haben uns am Freitagmittag erreicht. Viele Fragen bleiben im Schreiben des Bildungsministeriums noch unbeantwortet. Wir haben die dort gefassten Regelungen auf unsere Schule übertragen. Auf diesem Wege möchte ich euch und Sie über die Regelungen informieren. Die Situation bleibt aber dynamisch, für Montag sind weitergehende Informationen aus Mainz angekündigt, die wir dann umgehend besprechen und über die Umsetzung auf der Homepage informieren.
Uns allen ist der Ernst der Infektionslage bewusst, die ständig rapide steigenden Zahlen machen ein striktes Handeln notwendig. Es ist klar, dass neben den Einschränkungen im öffentlichen Leben im November nun durch die Maskenpflicht im Unterricht weitere Belastungen für uns alle hinzukommen. Aber auch wir als Schulgemeinschaft müssen unseren Teil zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Aus diesem Grund gelten ab Montag die folgenden Regelungen:
Maskenpflicht
Zentraler Bestandteil ist die Maskenpflicht, die von Montag 02.11.2020 bis Montag 30.11.2020 nun auch im Unterricht gilt. Die Pflicht zum Tragen der Maske betrifft alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. In der aktuellen Verordnung werden keine Ausnahmen benannt. Vereinfacht gesagt, ist das Tragen einer Maske für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft spätestens vom Betreten des Schulgeländes bis zum Verlassen verpflichtend. Wir alle werden uns ab Montag daran gewöhnen müssen. Es ist klar, dass dies u.a. Auswirkungen auf die Konzentration haben kann. Das Land erarbeitet gerade Konzepte, die ein individuelles „Durchlüften“ und „Maskenpausen“ ermöglichen. Wie diese umgesetzt werden, ist aktuell noch nicht kommuniziert. Vorerst müssen wir die Beachtung der Regelung sehr strikt einfordern und umsetzen.
Die Maskenpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler – und die Aufsichten sowie Buspaten – uneingeschränkt auch am Busplatz. Dort gilt die Regelung für den ÖPNV, die besagt, dass beim Warten auf den Bus eine Maske getragen werden muss. Daraus ergibt sich sehr eindeutig, dass das Essen und Trinken am Busplatz verboten ist. Hierdrauf haben sich die Schulleitungen im Schulzentrum heute auch nochmals verständigt. Das Ordnungsamt wird zudem in der kommenden Woche die Einhaltung der Regelungen am Busplatz ergänzend kontrollieren.
Masken – egal ob Einwegmasken aus Papier oder Stoffmasken – sind aber nur dann sinnvoll und schützend, wenn diese richtig getragen und in angemessenen Abständen gewechselt werden. Das richtige Tragen erfordert einen festen Sitz der Maske über Mund und Nase. Feuchte Masken verlieren ihre Wirkung. Es ist daher empfehlenswert, wenn Schülerinnen und Schüler mehrere Masken zum Wechseln alle zwei bis drei Stunden dabei haben. Hierzu ist es sinnvoll, zwei verschließbare Plastikbeutel zu verwenden, die entsprechend mit „frisch“ und „benutzt“ markiert sind, um die Masken hygienisch getrennt voneinander aufzubewahren.
Mensa / Essen & Trinken / Regenpausen
Durch die Maskenpflicht im Unterricht muss das Essen und Trinken im Unterricht ab sofort untersagt werden. Dies kann nur noch unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen. Für die MSS besteht weiterhin die Möglichkeit in ihren Aufenthaltsbereichen in Freistunden unter Einhaltung des Mindestabstands zu Essen. Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I kann das Essen und Trinken nur noch in den großen Pausen unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt werden. In aller Regel kann dies in den großen Pausen im Freien geschehen. Unser Schulhof bietet genügend Platz, die Abstände hier einzuhalten.
Für Regenpausen gilt die folgende Regelung: Regenpausen werden vom Sekretariat per Durchsage angesagt. In diesem Fall bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen und im Gebäude. Essen und Trinken kann auch dann nur unter Einhaltung des Mindestabstands im Klassenraum, den Fluren oder im Foyer erfolgen – es ist klar, dass dies in seiner Umsetzung schwierig wird. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen, müssten aber am Beginn der Woche im Falle einer Regenpause so umgesetzt werden.
Da weitergehende Informationen zum Mensabetrieb aktuell noch fehlen – also etwa die Klärung der Frage, ob ab sofort auch in der Mensa beim Essen in Klassengruppen der Mindestabstand eingehalten werden muss – wird am Montag der Mensabetrieb wie gewohnt durchgeführt. Mir ist bewusst, dass dies teils im Widerspruch zu den zuvor mitgeteilten Regelungen zum Essen und Trinken steht. Ich werde versuchen, die offenen Fragen zur Mensa am Montag zu klären.
Sportunterricht
Die Verbandsgemeinde hat ihre Sporthallen – also auch die von uns genutzte Dreifachhalle – bereits vergangene Woche komplett gesperrt. Unsere Turnhalle ermöglicht aber eine deutlich bessere Belüftung, sodass wir unter Einhaltung der Hygiene- und Lüftungsregeln den Sportunterricht in der ersten Woche nach den Ferien noch durchführen konnten. Mit der Einführung der Maskenpflicht im Unterricht wird ein sportpraktischer Unterricht in der Turnhalle nun nicht mehr möglich sein. Wir gehen davon aus, dass es hiervon keine Ausnahmen geben wird. Sportunterricht findet also bis auf Weiteres als Theorieunterricht im Klassenraum oder je nach Wetterlage als Bewegungsangebot im Freien statt. Die Fachschaft Sport bereitet gerade in Abstimmung mit mir entsprechende Angebote aus.
GTS
Auch zum GTS-Bereich wird es erst am Montag weitere Regelungen geben können. Diese sind maßgeblich auch von den Mensaregelungen und der Verfügbarkeit der Mensa generell abhängig. Externe GTS-Angebote können bereits jetzt nicht mehr stattfinden, Sportangebote in den Hallen ebenfalls nicht. Unser vorrangiges Ziel ist es, die Trainings weiterhin anzubieten, die besonders im Monat November – also in der Regel die Zeit zwischen den beiden Klassenarbeiten in einem Fach – von besonderer Bedeutung sind. Zusätzlich sollen möglichst viele weitere Angebote aufrecht erhalten bleiben.
Die genannten Regelungen und Auswirkungen betreffen uns alle. Wir alle müssen lernen, zunächst in den kommenden vier Wochen in der Schule damit umzugehen. Ich bin optimistisch, dass uns allen dies gelingen wird. Wir blicken auf acht Monate immer wieder neuer – aber notwendiger – Widrigkeiten zurück. Die Situation für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, ändert sich in der Schule seit März laufend. Ich weiß, dass dies große Herausforderungen sind. Bisher ist euch allen dies gut gelungen. Auch die kommenden vier Wochen mit Maskenpflicht werden wir meistern!
Bei Rückfragen stehe ich euch und Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, gerne per E-Mail unter a.luehr@ev-gymnasium.de zur Verfügung.
Liebe Grüße
Alexander Lühr, stellv. Schulleiter