Anpassung der Tests in den Schulen und Änderungen der Absonderungsregelung im Fall einer Infektion
Anpassungen der Landesregierung, gültig ab Montag, den 31 Januar 2022

Liebe Eltern, liebe SchülerInnen,
ab Montag, den 31. Januar 2022 werden wir in der Schule an drei Tagen Corona-Selbsttests durchführen:
- montags in der ersten Stunde
- mittwochs in der dritten Stunde im Anschluss an den „FUN-Block“ oder nach der ersten Stunde in der KS
- freitags in der ersten Stunde
- SchülerInnen der MSS testen, sofern noch nicht vollständig geimpft, montags, mittwochs und freitags vor der ersten Unterrichtsstunde.
Geimpfte SchülerInnen können weiterhin freiwillig einen Selbsttest durchführen. Minderjährige SchülerInnen benötigen für die freiwilligen Tests immer noch eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern.
Quarantäne/ Absonderungsanordnung
Im Falle einer Infektion muss sich ab kommenden Montag nur noch die infizierte Person absondern; die MitschülerInnen besuchen weiterhin den Unterricht (siehe Schaubild), auch wenn sie nicht vollständig geimpft sind.
SchülerInnen, die in der Schule positiv getestet werden, suchen auch nach der angepassten Verordnung sofort ein anerkanntes Testzentrum auf, um einen PCR-Test durchzuführen.
D. Weigand