Testpflicht in der Schule

Verpflichtende Tests ab Montag, den 26 April

Testpflicht in der Schule

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler,

Bundestag und Bundesrat haben eine Erweiterung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen, das am Samstag, den 24. April 2021 in Kraft tritt. Die beschlossenen Änderungen betreffen auch unsere Schule.

Testpflicht

Die bisherigen freiwilligen Corona-Selbsttests werden für Schüler*innen und Lehrkräfte verpflichtend.  Am Präsenzunterricht kann nur teilnehmen, wer sich zweimal in der Woche in der Schule testen lässt. Die Selbsttests werden weiterhin montags und mittwochs in der ersten Stunde in der Sekundarstufe I durchgeführt. Die Schüler*innen der MSS führen die Tests in unserer „Teststraße“ durch. Liebe Schülerinnen und Schüler der MSS, bitte kommt, wenn es möglich ist, etwas früher. Zu Beginn des Unterrichts in der MSS kontrollieren die Lehrer*innen das negative Testergebnis.

Ein Betreten des Hauptgebäudes ist für Schüler*innen der MSS ohne negatives Testergebnis untersagt! Das Gesetz ist in diesem Punkt sehr streng.

Da die Testung auf Grund der gesetzlichen Regelung verpflichtend für die Teilnahme am Unterricht ist, muss keine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.

Das Testen in der Schule ist der Regelfall, weil wir dann ein aktuelles Testergebnis erhalten. Das Gesetz sieht aber auch grundsätzlich vor, dass offiziell dokumentierte Ergebnisse (digital oder ein Ausdruck) von anerkannten Testzentren vorgelegt werden können. Diese Ergebnisse dürfen aber nicht älter als 24 Stunden sein.  Einfacher, aktueller ist aber auf jeden Fall der Schnelltest in der Schule, den ich allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft nachdrücklich empfehle.

Sehr zeitig werde ich mit der Mitarbeitervertretung, dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung erörtern, ob der Selbsttest in Einzelfällen auf Wunsch der Betroffenen im häuslichen Umfeld vor dem Besuch der Schule durchgeführt werden kann.

Schüler*innen, die nicht am Test teilnehmen, dürfen nicht beschult werden und müssen so schnell wie möglich das Schulgelände verlassen. Auch hier sind die gesetzlichen Vorgaben eindeutig.

Bis auf wenige Ausnahmen haben bisher alle Schüler*innen an den freiwilligen Tests in der Schule teilgenommen. Ich bitte die Eltern und Sorgeberechtigten sowie volljährigen Schüler*innen, die bisher nicht die freiwilligen Testungen unterstützt haben, ihre Ablehnung aufzugeben. Der Gesetzgeber hat uns in der Schule keinen Freiraum eingeräumt. Für die Schüler*innen, die die Schule nicht besuchen dürfen, weil die Testungen abgelehnt werden, entstehen erhebliche schulische Nachteile. Ein Videounterricht ist von der Schulbehörde aufgrund der fehlenden Personalressourcen nicht vorgesehen. Die Schüler*innen müssen eigenständig Arbeitsaufträge erledigen und sich die Lernthemen selbstständig erarbeiten. Leistungsüberprüfungen finden in angepasster Form statt.  Das gilt es zu vermeiden!!

Die Schulpflicht ist nicht ausgesetzt. Teilen Sie uns bitte weiterhin im Sekretariat der Schule morgens mit, wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann. Schüler*innen, die montags oder mittwochs erkrankt sind, melden sich, wenn sie wieder gesund sind, vor Beginn des Unterrichts im Sekretariat und führen dann unter Aufsicht einen Test in der „Teststraße“ der Schule durch.

Wechselunterricht, Schulschließungen

Nach einer Landesvorgabe werden wir bis zu den Pfingstferien im Wechselunterricht bleiben. Danach hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Schulen, wenn die sogenannte 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 überschreitet, in den Wechselunterricht gehen. Ferner gilt, dass der Präsenzunterricht bis auf weiteres ausgesetzt wird, wenn der Inzidenzwert an drei Tagen über 165 liegt.

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, die gesetzlichen Vorgaben, ob wir sie persönlich begrüßen oder ablehnen, sind eindeutig. Wir konnten nun schon zwei Wochen unsere Erfahrungen mit den Selbsttests machen. Sie sind wirklich kinderleicht und erhöhen den Schutz vor einer Ansteckung in der Schule. Und sollte wirklich ein Test einmal positiv ausfallen, haben wir ein gutes Betreuungskonzept für die betroffene Person und Lerngruppe vereinbart, sodass sich niemand ängstigen muss.

Sollten Sie Rückfragen haben, stehen Ihnen die Klassen- und Stammkursleitungen und ich gerne zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

D. Weigand